Rechtliche Konsequenzen
Jugendliche machen sich oft nicht klar, dass sie eine Straftat begehen, die rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. In der Atmosphäre des Pausenhofs finden sie es lustig, einen Mitschüler zu schlagen; wer ein Gewaltvideo auf dem Handy zeigt, gilt für den Moment vielleicht als "cool" und das Lästern über eine Mitschülerin wertet das eigene Selbstbewusstsein auf...dass sie oder er hiermit eine strafbare Handlung begeht, wird oft erst durch die Konsequenzen deutlich.
Konkret: Welche Handlungen sind strafbar?
Der Jugenddienst des Kantons Zürich hat eine Reihe von Straftaten und ihre Konsequenzen aufgelistet. In anderen Kantonen können sich die Massnahmen leicht unterscheiden - geahndet werden Straftaten aber überall.
(Tötung: Art. 111-117 StGB; Körperverletzung: Art. 122-126 StGB; Gefährdung des Lebens und der Gesundheit: Art. 127-136 StGB)
Wenn ich eine andere Person körperlich angreife, verletze oder töte(Strafbare Handlungen gegen das Vermögen: Art. 137-144, Erpressung: Art. 156 StGB)
Wenn ich das Vermögen einer anderen Person schädige(Drohung: Art. 180 StGB)
Wenn ich die Freiheit einer anderen Person beschneide(Pornografie: Art. 197 StGB;
Wenn die Gefahr besteht, dass ich mich selbst oder eine andere Person...(Gewaltdarstellungen: Art. 135 StGB)
...mit Internet und Mobiltelefonie körperlich oder psychisch schädigeReaktionen der Polizei
Variieren in der Schweiz, aber in der Regel gilt:
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"Bei Verdacht auf strafbare Handlungen tätigt die Polizei raschmöglichst die ersten Erhebungen und ordnet die notwendigen Zwangsmassnahmen an, die ohne Gefahr nicht verschoben werden können. Sie sichert insbesondere Beweise, stellt Gegenstände und Vermögenswerte sicher."
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"Polizeiorgane sind verpflichtet und Privatpersonen sind berechtigt, voraussichtlich der Beschlagnahmung unterliegende Gegenstände zuhanden der Untersuchungsbehörde einstweilen sicherzustellen."
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Hat die Polizei den Verdacht, dass auf einem Handy Filme oder Fotografien mit strafbarem Inhalt gespeichert sind, hat sie das Recht, das Handy zu kontrollieren.
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Stellt die Polizei fest, dass auf einem Handy Filme oder Fotografien mit strafbarem Inhalt gespeichert sind, werden die Eltern benachrichtigt UND es erfolgt eine Anzeigeerstattung an die Jugendanwaltschaft UND das Handy wird als Beweismaterial sichergestellt und der Jugendanwaltschaft zugestellt.
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Besteht der Verdacht, dass die strafbaren Inhalte vom Internet herunter geladen oder per Internet oder Mail weitergeleitet wurden, kann es dazu kommen, dass auch der Computer (auch wenn er den Eltern gehört) sichergestellt werden muss.
Didaktisches Angebot
Der Fernseh-Beitrag mit dem Fokus Jugendstrafrecht eignet sich für die Rechtskunde und als Einstieg ins Thema «Strafe» im interdisziplinären Unterricht. Das «Startpaket» und das Zusatzmaterial erleichtern die Unterrichtsvorbereitung und ermöglichen die Vertiefung der Themen «Strafe» und «Resozialisierung».
SF mySchool: Politik und Gesellschaft - Bestraft werden
