Das Urheberrecht im Bildungsbereich

Informationen für Lehrpersonen

Grafik mit Musiknoten und Text

Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während des Unterrichts ein Video vorführt, Musik abspielt oder Web-Seiten für das Internet erstellt, kann das - streng juristisch gesehen - Probleme mit Urheberrechten bereiten. Wer schon selber eine solche Produktion mit seiner Klasse durchgeführt hat, weiss, wie viele Personen daran beteiligt sind und wie viel unsichtbare Arbeit dahinter steckt. Schulen mit ihrem grossen Bedarf an Unterrichtsmaterialien sind angewiesen darauf, Werke externer Künstler nutzen zu dürfen. Um die Arbeit der Künstler zu würdigen und den Bedarf der Schulen zu decken, hat der Bund ein Gesetz herausgegeben, das die Ansprüche beider Parteien berücksichtigt.

respect ©opyright! - Schulveranstaltung

Ziel der Schulkampagne respect©opyright! ist es, mit Information, Aufklärung sowie Motivation und Förderung von kreativem Schaffen im Rahmen von Schulveranstaltungen die Zielgruppe ab 12 Jahren mit dem Thema Urheberrecht vertraut zu machen. Getragen und lanciert wird das Projekt von den fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften: ProLitteris, Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM.

Der hep Verlag bringt zu dieser Initiative zusätzlich eine kostenlose Zeitung zum Thema Urheberrecht heraus. Die Unterrichtseinheit «respect ©opyright!» in Zeitungsform will Jugendlichen auf Sekundarstufe I und II den korrekten Umgang mit dem Urheberrecht näherbringen.

Dossier

Lehrpersonen sind für ihren Unterricht von Gesetzes wegen urheberrechtlich privilegiert, so dass sie Werke zu Spezialtarifen – aber nicht gratis und unbeschränkt – nutzen können. Die Informationen beziehen sich auf öffentliche Schulen. Die Ausführungen gelten bis auf wenige Ausnahmen sinngemäss auch für Privatschulen.

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